Richtlinie zum autorisierten Weiterverkauf von Seiten

Richtlinie zum autorisierten Weiterverkauf

Pangaea Holdings Inc. (der Markeninhaber) übernimmt hiermit diese Weiterverkaufsrichtlinie (diese Richtlinie) und verlangt, dass jede Person, jedes Unternehmen oder jede juristische Person (ggf. ein Wiederverkäufer), die Produkte des Markeninhabers (die Produkte) zum Weiterverkauf oder anderen Vertrieb kauft, sich mit der Einhaltung dieser Richtlinie einverstanden erklärt .Policy. 

Jeder Wiederverkäufer, der diese Richtlinie nicht einhält, gilt als unbefugter Wiederverkäufer der Produkte und hat als solcher kein Recht: (i) die Produkte zu verkaufen, (ii) das geistige Eigentum des Markeninhabers, einschließlich seiner Marken, zu nutzen oder Urheberrechte oder (iii) die Verbrauchergarantie des Markeninhabers anbieten, die für eines der Produkte gilt.

  1. Anwendbarkeit.Diese Richtlinie gilt für alle Weiterverkäufe der Produkte. Unabhängig davon, wo die Produkte erworben wurden, entweder direkt vom Markeninhaber, über einen autorisierten Händler oder über eine andere Beschaffungsmethode, muss ein Wiederverkäufer die Bedingungen dieser Richtlinie einhalten.
  2. Verkauf nur an Endverbraucher. Sofern mit dem Markeninhaber nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, darf der Wiederverkäufer Produkte nur zum Weiterverkauf an Verbraucher und Endkunden erwerben und der Wiederverkäufer darf die Produkte nicht an andere Wiederverkäufer, Händler oder zum Weitervertrieb in irgendeiner Weise weiterverkaufen.
  3. Keine Verkäufe auf Online-Marktplätzen. Ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Markeninhabers darf der Wiederverkäufer die Produkte nicht online auf einer E-Commerce-Plattform bewerben oder verkaufen, insbesondere nicht auf Amazon, eBay und Walmart. Der Wiederverkäufer kann Produkte auf seiner eigenen Website verkaufen.
  4. Handhabung und Lagerung. Der Wiederverkäufer verpflichtet sich, die Produkte auf sichere Weise und in Übereinstimmung mit den Lagerungs- und Handhabungsrichtlinien des Markeninhabers zu handhaben und zu lagern. Der Wiederverkäufer stellt sicher, dass alle von ihm gekauften Produkte in sicheren, klimatisierten Lagerhäusern gelagert werden.
  5. Produktverpackung und Präsentation. Der Wiederverkäufer muss Produkte in der Originalverpackung verkaufen. Eine Umetikettierung, Neuverpackung (einschließlich der Trennung gebündelter Produkte oder der Bündelung von Produkten) und andere Änderungen an Produkten oder ihrer Verpackung sind nicht gestattet. Das Manipulieren, Verunstalten oder anderweitige Ändern von Seriennummern, UPC-Codes, Chargen- oder Chargencodes, SKUs oder anderen identifizierenden Informationen auf Produkten oder deren Verpackung ist verboten. Der Wiederverkäufer ist nicht berechtigt, den Inhalt von Etiketten oder Literatur auf oder bei den Produkten zu entfernen, zu übersetzen oder zu ändern. Der Wiederverkäufer darf Produkte, die nicht zum Markeninhaber gehören, nicht zusammen mit den Produkten in einer Weise bewerben, vermarkten, ausstellen oder vorführen, die den Eindruck erwecken würde, dass die Produkte, die nicht zum Markeninhaber gehören, vom Markeninhaber hergestellt, von ihm empfohlen oder mit ihm in Verbindung gebracht werden.
  6. Warenzeichen; Urheberrechte. Wiederverkäufer, die diese Richtlinie einhalten, verfügen über eine begrenzte, nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare und widerrufliche Lizenz zur Nutzung der Marken und Urheberrechte des Markeninhabers im Zusammenhang mit dem Verkauf der Produkte. Der Wiederverkäufer darf keine Marken oder Urheberrechte verändern, modifizieren oder ändern, noch darf der Wiederverkäufer Marken oder Urheberrechte außer für die Werbung und den Verkauf der Produkte verwenden, noch darf der Wiederverkäufer Marken oder Urheberrechte in einer Weise verwenden, die sich negativ auf diese Marken oder Urheberrechte auswirkt Urheberrecht oder der Markeninhaber. Die Nichteinhaltung der Richtlinie führt zum automatischen Widerruf der hierin gewährten Lizenz und zum vollständigen Verlust der hierin gewährten Rechte. Der Markeninhaber behält sich das Recht vor, diese Lizenz jederzeit ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
  7. Standorte / Berichterstattung. Der Wiederverkäufer verpflichtet sich, die von ihm gekauften Produkte zu verfolgen und alle diese Produkte an Orten im Einklang mit dieser Richtlinie zu lagern. Auf Wunsch des Markeninhabers stellt der Wiederverkäufer dem Markeninhaber (a) eine Liste aller vom Wiederverkäufer genutzten Lagerorte, (b) einen an jedem dieser Lagerorte geführten Produktbestand und (c) physischen Zugang für den Markeninhaber zur Verfügung Bestandsaufnahme, um die Mengen und Standorte der Produkte an den angegebenen Standorten des Wiederverkäufers zu bestätigen.
  8. Produktinspektion. Der Wiederverkäufer verpflichtet sich, die Produkte unverzüglich nach Erhalt der Produkte auf Schäden, Mängel, Anzeichen von Manipulation oder andere Nichtkonformitäten (einen Mangel) zu untersuchen. Wenn ein Mangel festgestellt wird, darf der Wiederverkäufer das Produkt nicht zum Verkauf anbieten und muss den Mangel unverzüglich dem Markeninhaber melden.r.
  9. Rückruf und Verbrauchersicherheit.    Um die Sicherheit und das Wohlbefinden der Endbenutzer der Produkte zu gewährleisten, erklärt sich der Wiederverkäufer bereit, mit dem Markeninhaber bei Produktrückrufen oder anderen Bemühungen zur Verbreitung von Informationen zur Verbrauchersicherheit zusammenzuarbeiten.
  10. Kundendienst. Der Wiederverkäufer unterhält Telefon- und E-Mail-Antwortfunktionen für den Kundendienst, um Kundenbeschwerden, Retouren und andere Kundendienstfunktionen abzuwickeln. Auf Anfrage des Markeninhabers stellt der Wiederverkäufer Berichte oder andere Informationen im Zusammenhang mit solchen Kundendiensten zur Verfügung.
  11. Produktverlust und -diebstahl. Wenn eine erhebliche Menge der vom Wiederverkäufer gekauften Produkte verloren geht oder gestohlen wird, wird der Wiederverkäufer den Markeninhaber unverzüglich über diesen Vorfall informieren.
  12. Melden Sie nicht autorisierte Wiederverkäufer. Wenn der Wiederverkäufer über Informationen verfügt oder den begründeten Verdacht hat, dass jemand Produkte auf eine Weise kauft, weiterverkauft oder vertreibt, die nicht vom Markeninhaber autorisiert ist oder gegen diese Richtlinie verstößt, muss der Wiederverkäufer den Markeninhaber unverzüglich benachrichtigen.
  13. Unterstützung der Herstellergarantie. Der Wiederverkäufer kann jedem ordnungsgemäßen Käufer der Produkte die Originalherstellergarantie gemäß seinen Bedingungen gewähren. Der Wiederverkäufer darf die ursprüngliche Herstellergarantie nicht modifizieren oder ändern, die ursprüngliche Herstellergarantie nicht in irreführender Weise darstellen oder charakterisieren oder seine eigene Garantie in Bezug auf die Produkte erweitern. Die Nichteinhaltung dieser Richtlinie führt zum vollständigen Verlust des Rechts des Wiederverkäufers, die Verbrauchergarantie des Markeninhabers anzubieten.
  14. Sonstige Informationen, Dokumente und Berichte. Der Wiederverkäufer muss dem Markeninhaber alle ergänzenden Informationen, Dokumente und Berichte zur Verfügung stellen, die der Markeninhaber möglicherweise anfordert, um die Einhaltung dieser Richtlinie durch den Wiederverkäufer zu überprüfen und die Gewährleistungsunterstützung sowie die Kundensupportverpflichtungen und -initiativen des Markeninhabers zu unterstützen.

 

WIEDERVERKÄUFER, DIE DIE VORSTEHENDEN BEDINGUNGEN NICHT EINHALTEN, VERLIEREN DAS RECHT, DIE PRODUKTE ZU VERKAUFEN.